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   OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - I-24 U 75/02   

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https://dejure.org/2003,3454
OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - I-24 U 75/02 (https://dejure.org/2003,3454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 675, 164,535

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung ; Voraussetzung der Entscheidung nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Abschluss von Mietverträgen oder Strombezugsverträgen; Vertragsschluss mit dem Eigentümer oder Vermieter ; Entgeltliche Beauftragung des Verwalters ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausverwalter als Vertragspartner; Stellvertretung

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 535; ; BGB § 648

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten im eigenen Namen oder im Namen des Hauseigentümers handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 799 (Ls.)
  • MDR 2003, 385
  • NZM 2003, 495 (Ls.)
  • ZMR 2003, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00

    Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Eine indizielle Wirkung im Sinne einer übereinstimmenden Vorstellung beider Parteien, wer Vertragspartei der Klägerin geworden sei (vgl. BGH WM 1994, 267; NZM 2000, 961 = GE 2000, 1614) lässt sich dem Schreiben der Verwalterin vom 10. Januar 2000 schon deshalb nicht entnehmen, weil die Klägerin auch alle weiteren Rechnungen an die Verwalterin, nicht aber an die Beklagte sandte.
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO keine "offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. August 2002, 2 BvR 1108/02 bei BVerfG-Online, ebenso bei ZAP-Online; OLG Celle NJW 2002, 2800; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 522 Rn. 36).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Insbesondere sind die Interessenlage sowie der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen in diesem Rahmen zu berücksichtigten (BGH NJW-RR 1988, 475/476; KG NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 2000, 151).
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO keine "offensichtliche" Unbegründetheit der Berufung voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. August 2002, 2 BvR 1108/02 bei BVerfG-Online, ebenso bei ZAP-Online; OLG Celle NJW 2002, 2800; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 522 Rn. 36).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Eine indizielle Wirkung im Sinne einer übereinstimmenden Vorstellung beider Parteien, wer Vertragspartei der Klägerin geworden sei (vgl. BGH WM 1994, 267; NZM 2000, 961 = GE 2000, 1614) lässt sich dem Schreiben der Verwalterin vom 10. Januar 2000 schon deshalb nicht entnehmen, weil die Klägerin auch alle weiteren Rechnungen an die Verwalterin, nicht aber an die Beklagte sandte.
  • KG, 12.12.1995 - 7 U 5280/95

    Handeln des Hausverwalters in eigenem oder fremden Namen bei größeren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Insbesondere sind die Interessenlage sowie der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und die typischen Verhaltensweisen in diesem Rahmen zu berücksichtigten (BGH NJW-RR 1988, 475/476; KG NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 2000, 151).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92

    Zur Annahme, daß ein Hausverwalter im Zweifel für den Grundstückseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Demgegenüber wird auch für Werkverträge zum Teil eine differenzierte Betrachtungsweise vertreten, die maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 885; Schramm in Münchener Kommentar, 4. Auflage § 164 Rn. 26).
  • OLG Jena, 25.09.2001 - 8 U 361/01

    Vertreterhandeln eines Hausverwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
    Beim Abschluss von Mietverträgen oder Strombezugsverträgen wird regelmäßig ein Vertragsschluss mit dem Eigentümer oder Vermieter angenommen (KG WuM 1984, 254; OLG Jena OLGR 2002, 268 f.).
  • LG Düsseldorf, 28.05.2018 - 19 OH 7/17

    Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift der

    Diese Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, der sich auf die Wirksamkeit der Vertretung beruft (vgl. BGH NJW 1986, 1675: OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.1.2003 - 24 U 75/02, BeckRS 2003, 30300184).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs

    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).

    Der Verwalter wolle in einem solchen Fall jedoch in erster Linie seinen Pflichten aus dem Vertrag mit dem Eigentümer nachkommen (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

    Kleinere Reparaturaufträge des Verwalters begründeten kein bedeutendes Sicherungsinteresse des Unternehmers oder erfüllten schon nicht die Voraussetzungen für die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 BGB, da diese auf Bauwerksleistungen beschränkt sei (OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352)).

  • LG Bielefeld, 15.11.2013 - 16 O 10/13

    Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrags mit fester

    Erfüllt ein Hausverwalter bei Abschluss von Verträgen Aufgaben, die ihm typischerweise zur eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind - wozu auch z.B. die Erstellung von Heizkostenabrechnungen zählt - so kann sein Verhandlungspartner ohne Offenkundigkeit der Stellvertretung nach § 164 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht davon ausgehen, dass der Verwalter als Vertreter des Hauseigentümers handelt (OLG Düsseldorf, WuM 2003, 95).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2011 - 24 U 57/11

    Ansprüche wegen Beauftragung von Winterdienstarbeiten durch den Verwalter eines

    Denn bei einer solchen ist eine eindeutige Interessenlage in der Regel gerade nicht gegeben (vgl. Senat MDR 2003, 385).

    Dies dürfte allerdings zweifelhaft sein, da bei der Vergabe von Winterdienstarbeiten je nach Vertragsgestaltung zwischen Eigentümer und Hausverwalter die Interessenlage anders sein kann als bei der Vergabe von Bauleistungen (vgl. auch BGH VersR 2009, 980 zum Abschluss eines Versicherungsvertrags durch den Hausverwalter; Senat MDR 2003, 385 für die Anmietung von Ablesegeräten zur Heizkostenabrechnung).

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